Politik in Leibnitz
Die Stadtgemeinde Leibnitz informiert hier über die Mandatarinnen und Mandatare sowie die politischen Gremien. Ziel ist es, die Strukturen der Gemeindepolitik nachvollziehbar darzustellen und die kommunale Entscheidungsfindung transparent zu machen.
Die Gremien der Stadtgemeinde – darunter Gemeinderat, Stadtrat und FachAusschüsse und Kommissionen – beraten und beschließen Maßnahmen, die das öffentliche Leben in Leibnitz wesentlich mitgestalten. Durch ihre Arbeit werden zentrale Bereiche wie Infrastruktur, Bildung, Kultur und Soziales weiterentwickelt.
“Kommunale Politik ist die Grundlage für ein funktionierendes Zusammenleben.”
Informieren Sie sich hier über die politischen Verantwortlichen und deren Aufgabenbereiche.
Gemeinderat der Stadtgemeinde Leibnitz
Der Gemeinderat ist das oberste Organ in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs einer Gemeinde. Ihm obliegt die Beschlussfassung über alle zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehörigen Angelegenheiten, soweit diese nicht gesetzlich ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind.
Des Weiteren kann der Gemeinderat, sofern es im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist, sein Beschlussrecht für bestimmte Angelegenheiten wie den Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen oder die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis zu bestimmten Wertgrenzen durch Verordnung an den Stadtrat übertragen.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Leibnitz setzt sich aus 31 Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der Gemeinderäte ist in der Steiermärkischen Gemeindeordnung (§ 15) festgelegt.
Am 23. März 2025 wurde im Rahmen der Gemeinderatswahl 2025 der neue Gemeinderat der Stadtgemeinde Leibnitz gewählt, bei der 6 Fraktionen den Einzug mit folgender Mandatsverteilung geschafft haben:
FPÖ
ÖVP
SPÖ
NEOS
BFL
GRÜNE
Stadtrat der Stadtgemeinde Leibnitz
Der Stadtrat in der Funktion als Gemeindevorstand hat mehrere Zuständigkeiten und Aufgaben. Zu den Hauptaufgaben gehören:
- Die Vorberatung und Antragstellung von Angelegenheiten, die zum Wirkungskreis des Gemeinderates gehören, sofern hierfür nicht besondere Ausschüsse zuständig sind.
- Der Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen im Rahmen des Haushalts bis zu einem bestimmten Betrag.
- Die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Rahmen des Haushalts, wenn deren Kosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Die teilweise oder gänzliche Abschreibung von zweifelhaften Forderungen sowie die Gewährung von Nachsicht oder Zahlungserleichterungen für fällige Abgabenschulden.
- Die Gewährung von Subventionen und anderen Zuwendungen im Rahmen des Voranschlages bis zu einem festgesetzten Betrag.Das Gremium ist also insbesondere für finanzielle und verwaltungsbezogene Entscheidungen bis zu bestimmten Wertgrenzen verantwortlich.